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- Flasche á 1 lit.
- Brandschutzimprägnierung
- zur schwerentflammbaren Ausrüstung von Textilien/ Dekorationsmaterialien aus Naturfaser- und Synthetikgewebe (Innenbereich)
- mit Wasser verdünnbar
- DIN4102- B1
Das Flammschutzmittel ist für die Ausrüstung von Zellulosefasergeweben geeignet.
Nicht geeignet für Jute und Polyesterfasergewebe, sofern diese Gewebe als fest installiert Baumaterialien (z.B. Bühnenvorhänge) verwendet werden.
Die Trockenauflagemenge an Feuerschutzmittel muss auf Zellulosefasergeweben etwa 160 g/kg sowie auf Polyesterfasergewebe etwa 40 g/kg betragen.
Das Flächengewicht der ausgerüsteten Polyesterfasergewebe darf 250 g/m² nicht überschreiten.
Die mit dem Flammschutzmittel ausgerüsteten Gewebe dürfen nur in geschlossenen Räumen ohne Feuchtigkeitseinwirkung verwendet werden.
Die Ausrüstung ist nicht gegen Einwirkung von Wasser und chemischer Reinigung beständig.
Die mit dem Flammschutzmittel ausgerüsteten Gewebe sind nur schwer entflammbar, wenn diese zu anderen flächigen Baustoffen einen Abstand von mehr als 40 mm aufweisen.
Die mit dem Flammschutzmittel ausgerüsteten Gewebe dürfen nicht zusätzlich mit Anstrichen, Beschichtungen oder Ähnlichem versehen werden.
Die Eignung des Baustoffs für die Anwendung als Wärmedämmung und für den Schallschutz ist nicht nachgewiesen.
* Es wird keine Haftung für eine brandhemmende Wirkung für das ausgerüstete Produkt übernommen!